Ost- und Westhang
Flugordnung
des
Modell-und Freizeitclub Biebertal e.V. (MFCB e.V.)
gültig für
Ost- und Westhang
Die Flugordnung vom März 2018 tritt hiermit außer Kraft
1. Flugmodelle
- Es ist der Betrieb von Segelflugmodellen ohne und mit Elektroantrieb bis max. 12Kg Gesamtmasse zugelassen.
- Flugmodelle mit Druckantrieb sind am Westhang nicht zugelassen.
- Es besteht die EU – Registrierungspflicht, Modelle ab 250 gr. Abfluggewicht oder bei Verwendung einer Kamera,
- müssen mit der persönlichen Registrierungsnummer versehen sein.
2. Kenntnisnachweis
- Außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells gemäßn§21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrsordnung, für Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht, erforderlich.
3. Flugberechtigung
- der Aufstieg von Segelflugmodellen ist allen aktiven Mitgliedern des MFCB e.V., die sich nicht mit ihrer Beitragszahlung in Verzug befinden gestattet und setzt voraus das die Kenntnis der Flugordnung durch Unterschrift bestätigt wurde.
- Gastfliegern ist der Aufstieg von Segelflugmodellen nur in Anwesenheit mindestens eines MFCB e.V. Mitgliedes und nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
- Nachweis einer Flugmodell-Halter-Haftpflichtversicherung
- EU – Registrierungspflicht, Modelle ab 250 gr. Abfluggewicht oder bei Verwendung einer Kamera
- Kenntnisnachweis gemäß §21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrsordnung
(ab 2 Kg Abfluggewicht / Flughöhen von mehr als 100m über Grund )
- Bestätigung (mündlich) an den Vorstand, Flugreferenten oder einem anwesenden Mitglied des MFCB e.V. , dass die Flugordnung des MFCB e.V. zur Kenntnis genommen wurde un von ihm anerkannt und befolgt wird.
4. Sicherheitsbestimmungen
- jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen wie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
- während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
- der Start und die Landung ist anderen aktiven Modellpiloten anzukündigen
- Landungen haben immer Vorrang
- Personen und Tiere dürfen nicht an- bzw. überflogen werden
- zu Feldarbeitern in unmittelbarer Nähe des Fluggeländes ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand einzuhalten und gegebenenfalls ist der Flugbetrieb für die Zeit der Bearbeitung der Wiesen einzustellen.
- die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können
- Flugmodelle habe bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen
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es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen.
-
bei der Nutzung von konventionellen Funkfrequenzen (MHz-Bereich) ist grundsätzlich eine Frequenzüberwachung durchzuführen. Der Modellpilot muss sich mit anderen aktiven bzgl. der Kanalbelegung absprechen.
5. Notrufnummern
- Rettungsdienst: Notruf 112
- Krankenhaus: Main-Kinzig Kliniken Gelnhausen 06051 / 87-0
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Polizei: 06051-8270
6. Nutzungszeiten
Monat Nutzungsbeginn Nutzungsende
Januar 9.00 Uhr 15.30 Uhr
Februar 9.00 Uhr 16.00 Uhr
März 9.00 Uhr* 17.00 Uhr*
April 8.30 Uhr 19.00 Uhr
Mai 8.30 Uhr 19.30 Uhr
Juni 8.30 Uhr 20.00 Uhr
Juli 8.30 Uhr 20.00 Uhr
August 8.30 Uhr 19.30 Uhr
September 8.30 Uhr 18.30 Uhr
Oktober 9.00 Uhr* 17.00 Uhr*
November 9.00 Uhr 15.30 Uhr
Dezember 9.00 Uhr 15.00 Uhr
Außerhalb der benannten Nutzungszeiten ist das Modellfluggelände umgehend zu verlassen.
*In den Umstellungsmonaten der Sommerzeit ist das Nutzungsende entsprechend anzupassen.
7. Ordnung und Sauberkeit des Fluggeländes
Biebergemünd, 07. März 2023
Vorstand
Jörg Ronneburg