Ost- und Westhang

Flugordnung

des

Modell-und Freizeitclub Biebertal e.V. (MFCB e.V.)

gültig für

Ost- und Westhang

Die Flugordnung vom März 2018 tritt hiermit außer Kraft

1.       Flugmodelle

  • Es ist der Betrieb von Segelflugmodellen ohne und mit Elektroantrieb bis max. 12Kg Gesamtmasse zugelassen.
  • Flugmodelle mit Druckantrieb sind am Westhang nicht zugelassen.
  • Es besteht die EU – Registrierungspflicht, Modelle ab 250 gr. Abfluggewicht oder bei Verwendung einer Kamera,
  • müssen mit der persönlichen Registrierungsnummer versehen sein.

 

2.       Kenntnisnachweis

  • Außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells gemäßn§21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrsordnung, für Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht, erforderlich.

 

3.       Flugberechtigung

  • der  Aufstieg von Segelflugmodellen ist allen aktiven Mitgliedern des MFCB e.V., die sich nicht mit ihrer Beitragszahlung in Verzug befinden gestattet und setzt voraus das die Kenntnis der Flugordnung durch Unterschrift bestätigt wurde.
  • Gastfliegern ist der Aufstieg von Segelflugmodellen nur in Anwesenheit mindestens eines MFCB e.V. Mitgliedes und nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
  • Nachweis einer Flugmodell-Halter-Haftpflichtversicherung
  • EU – Registrierungspflicht, Modelle ab 250 gr. Abfluggewicht oder bei Verwendung einer Kamera
  • Kenntnisnachweis gemäß §21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrsordnung

(ab 2 Kg Abfluggewicht / Flughöhen von mehr als 100m über Grund )

  • Bestätigung (mündlich) an den Vorstand, Flugreferenten oder einem anwesenden Mitglied des MFCB e.V. , dass die Flugordnung des MFCB e.V. zur Kenntnis genommen wurde un von ihm anerkannt und befolgt wird.

 

4.       Sicherheitsbestimmungen

  • jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen wie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
  • während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
  • der Start und die Landung ist anderen aktiven Modellpiloten anzukündigen
  • Landungen haben immer Vorrang
  • Personen und Tiere dürfen nicht an- bzw. überflogen werden
  • zu Feldarbeitern in unmittelbarer Nähe des Fluggeländes ist ein ausreichend  großer Sicherheitsabstand einzuhalten und gegebenenfalls ist der Flugbetrieb für die Zeit der Bearbeitung der Wiesen einzustellen.
  • die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können
  • Flugmodelle habe bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen
  • es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen.

  • bei der Nutzung von konventionellen Funkfrequenzen  (MHz-Bereich) ist grundsätzlich eine Frequenzüberwachung durchzuführen. Der Modellpilot muss sich mit anderen aktiven bzgl. der Kanalbelegung absprechen.

 

5.        Notrufnummern

  • Rettungsdienst:    Notruf 112
  • Krankenhaus:       Main-Kinzig Kliniken Gelnhausen 06051 / 87-0
  • Polizei:                  06051-8270

 

6.        Nutzungszeiten

Monat         Nutzungsbeginn      Nutzungsende

Januar    9.00 Uhr         15.30 Uhr

Februar   9.00 Uhr         16.00 Uhr

März      9.00 Uhr*        17.00 Uhr*

April     8.30 Uhr         19.00 Uhr

Mai       8.30 Uhr         19.30 Uhr

Juni      8.30 Uhr         20.00 Uhr

Juli      8.30 Uhr         20.00 Uhr

August    8.30 Uhr         19.30 Uhr

September 8.30 Uhr         18.30 Uhr

Oktober   9.00 Uhr*        17.00 Uhr*

November  9.00 Uhr         15.30 Uhr

Dezember  9.00 Uhr         15.00 Uhr

Außerhalb der benannten Nutzungszeiten ist das Modellfluggelände umgehend zu   verlassen.

*In den Umstellungsmonaten der Sommerzeit ist das Nutzungsende entsprechend anzupassen.

 

7.       Ordnung und Sauberkeit des Fluggeländes

  • Jeder anwesende Modellpilot hat dafür zu sorgen, dass der Flugplatz wieder  im sauberen Zustand  verlassen wird.
  • Entstandener Müll ist fachgerecht zu entsorgen.

  • Anweisungen des Platzwartes, eines Vorstandsmitgliedes oder des Flugreferenten sind zu befolgen.

 

 

Biebergemünd, 07. März 2023

Vorstand

Jörg Ronneburg