F L U G O R D N U N G
desModell-und Freizeitclub Biebertal e.V. (MFCB e.V.)
für das Aufstiegsgelände 63599 Biebergemünd; Gemarkung Kassel; Flur 14; Flurstücke 56 und 57 Krumme Wiese (Aufstiegserlaubnis)
Der Flugbetrieb unterliegt den Bestimmungen des Bescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15. März 2018. Die Flugordnung vom August 2010 tritt hiermit außer Kraft.
1. Flugmodelle
Es ist der Betrieb von Segelflug- und Elektroflugmodellen bis max. 25 KgGesamtmasse zugelassen. An Flugmodellen ab 0,25 Kg muss ein feuerfestes Adressschild des Eigentümers von außen lesbar angebracht sein.
2. Flugberechtigung
a) Der Aufstieg von Flugmodellen ist allen aktiven Mitgliedern des MFCB e.V., die sich nicht mit ihrer Beitragszahlung in Verzug befinden gestattet und setzt voraus das die Kenntnis der Flugordnung und Aufstiegserlaubnis durch Unterschrift bestätigt wurde.
b) Gastfliegern ist der Aufstieg von Flugmodellen nur in Anwesenheit mindestens eines MFCB e.V. Mitgliedes und nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
Nachweis einer Flugmodell-Halter-Haftpflichtversicherung Ordnungsgemäße Kennzeichnung des Flugmodells (ab 250gr. Abfluggewicht) Bestätigung (schriftlich) an den Flugleiter, dass die Flugordnung des MFCB e.V. zur Kenntnis genommen wurde und von ihm anerkannt und befolgt wird Eintragung des Namens und Adresse mit Datum und Uhrzeit in die Gastfliegerliste des Flugbuches
3. Sicherheitsbestimmungen
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen wie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein. der Flugleiter hat sicherzustellen, dass sich die nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Anwesenden innerhalb des Aufenthaltsbereiches aufhalten. der Start- und Landevorgang ist anderen aktiven Modellpiloten anzukündigen das Überfliegen des Vorbereitungs- und Zuschauerraumes, sowie der Fahrzeugstellplätze ist untersagt. es ist der im Lageplan angegebene Flugraum unbedingt einzuhalten, Straßen und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- oder Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Weg- oder Straßenabschnitt auf mindestens 25 m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände (z.B. Kraftfahrzeuge) befinden. zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstiegsgeländes (z.B. Fußgänger, Feldarbeiter) muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit u.a.) zu berücksichtigen. Personen und Tiere dürfen nicht an- bzw. überflogen werden. halten sich auf den Feldern Personen innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes auf, dürfen diese Felder nicht überflogen werden. es ist vom Modellpiloten sicherzustellen, dass nicht einsehbare Bereiche des Flugsektors mit einer Mindesthöhe von 50 m über Grund überflogen werden. die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. bei der Nutzung von konventionellen Funkfrequenzen ( MHz-Bereich ) ist grundsätzlich eine Frequenzüberwachung durchzuführen. Der Modellpilot entnimmt die Klammer seines Kanales von der Frequenztafel. Somit ist dieser Kanal für andere gesperrt.
- Notrufnummern:
Rettungsdienst: Notruf 112 Krankenhaus: Main-Kinzig Kliniken Gelnhausen 06051 / 87-0 Polizei: 06051-8270
4. Flugleiter
der Modellflugbetrieb ist nur unter Aufsicht eines Flugleiters gestattet. Flugleiter kann werden wer mindestens 18 Jahre alt ist die anwesenden Modellpiloten können den Flugleiter in Absprache bestimmen. er hat für die Einhaltung der Flugordnung zu sorgen, den Flugbetrieb zu überwachen, ist weisungsbefugt und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. bei Verstößen kann er Flugverbot erteilen er führt das Flugbuch er kann die Start- und Landerichtung verbindlich festlegen. Während der Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Bei Anwesenheit von weniger als drei am Modellflugbetrieb teilnehmenden Personen, kann auf den Einsatz eines Flugleiters verzichtet werden. Die erforderlichen Eintragungen in das Flugbuch müssen dann vom Flugmodellsteuerer selbst getätigt werden. Bei rein erlaubnisfreiem Flugbetrieb, unter 5Kg Gesamtmasse, kann auf einen Flugleiter verzichtet werden.
5. Modellflugbuch
6. Nutzungszeiten für Flugmodelle
Monat | Nutzungsbeginn | Nutzungsende |
Januar | 9.00 Uhr | 15.30 Uhr |
Februar | 9.00 Uhr | 16.00 Uhr |
März | 9.00 Uhr | 17.00 Uhr* |
April | 8.30 Uhr | 19.00 Uhr |
Mai | 8.30 Uhr | 19.30 Uhr |
Juni | 8.30 Uhr | 20.00 Uhr |
Juli | 8.30 Uhr | 20.00 Uhr |
August | 8.30 Uhr | 19.30 Uhr |
September | 8.30 Uhr | 18.30 Uhr |
Oktober | 9.00 Uhr* | 17.00 Uhr* |
November | 9.00 Uhr | 15.30 Uhr |
Dezember | 9.00 Uhr | 15.00 Uhr |
7.Flugsektor
Biebergemünd, 23. März 2018
Vorstand
Jörg Ronneburg